Fahrverbot für serienmäßige Ducatis auf Tirols Straßen.

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Ducajo
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Re: Fahrverbot für serienmäßige Ducatis auf Tirols Straßen.

Beitrag von Ducajo » Sa 13. Jun 2020, 11:43

Hallo Gerhard,

die Initiative des Bundesrates (in Deutschland) sehe ich deutlich gelassener als Du. Zwar hat der Bundesrat nach den Bestimmungen des Grundgesetzes als Vertretung der Bundesländer das Recht, Gesetzentwürfe einzubringen. Er kann aber selbst kein Gesetz erlassen. Ein vom Bundesrat eingebrachter Gesetzentwurf ist zunächst der Bundesregierung zur Stellungnahme zuzuleiten, sodann wird dieser mit der Stellungnahme der Bundesregierung zusammen dem Bundestag zugeleitet. Nur der Bundestag ist (wie hier im Falle des Rechts des Straßenverkehrs) allein zuständig für das Erlassen eines bundesweit geltenden Gesetzes über Sonntags- oder Wochenendfahrverbote für Motorräder. Geht ein solche Initiative vom Bundesrat aus, müssten folglich der Bundesrat, die Bundesregierung und die Mehrheit des Bundestages sich auf einen Gesetzentwurf verständigen. Das sehe ich aber so schnell nicht kommen. Die Bundesregierung wird vermutlich mit Rücksicht auf die Wirtschaft dagegen sein. Zwar könnte der Bundestag sich mit seiner Mehrheit über die Stellungnahme der Bundesregierung hinwegsetzen, es ist aber unwahrscheinlich, dass dies erfolgen wird, wegen der politischen Rücksichtnahme auf die Bundesregierung.

Mir ist jetzt nicht bekannt, ob der Bundesrat überhaupt einen Gesetzentwurf eingebracht hat, oder ob er nur die Bundesregierung durch Beschluss aufgefordert hat, initiativ zu werden. Im letzteren Fall müsste die Bundesregierung erst einen Gesetzentwurf erarbeiten, um das Gewünschte umzusetzen. Aus den oben genannten Gründen sehe ich das aber ebenfalls nicht kommen.

M. E. wird die Diskussion auch in Zukunft eher um regionale Fahrverbote in Kombination mit zeitlichen Begrenzungen gehen.

Eine ganz andere Frage sind gesetzliche Änderungen bei den technischen Zulassungsvoraussetzungen für neue Fahrzeuge. Die sind aber zunehmend von der EU vorgegeben. Aber auch die betreffen wie auch nationale Zulassungsvoraussetzungen grundsätzlich nicht Bestandsfahrzeuge. Da sehe ich eher Änderungen kommen. Man kann ja auch tatsächlich die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, Neufahrzeugen mit 107 db Standgeräusch eine Typzulassung zu erteilen, die berechtigt, das Fahrzeug anzumelden und dann auf öffentlichen Straßen zu fahren.


Mit den besten Grüßen
Ducajo :D
Es ist schon erstaunlich, wieviel Menschen Frieden offenbar zu langweilig ist!

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